Kosten- und Gebührenrecht
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl einer Warnung des BSI vor Virenschutzsoftware gem § 7 BSIG 2009 unzulässig – Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs in der Hauptsache geboten
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Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl einer Warnung des BSI vor Virenschutzsoftware gem § 7 BSIG 2009 unzulässig – Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs in der Hauptsache geboten
Beschwerde, Bewilligung, Erkrankung, Staatsanwaltschaft, Arzt, Berufung, Zustellung, Wiedereinsetzung, Verwaltungsakt, Verfahren, Bescheid, Verwaltungsverfahren, FamFG, Erledigung, gerichtliche Entscheidung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Antrag auf Wiedereinsetzung
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung, außergerichtlicher Vergleich mit Teil-Vereinbarung über die Kostentragung
Berufung, Bescheid, Zulassung, Gewerbeuntersagung, Erlaubnis, Verwaltungsgerichtshof, Streitwertfestsetzung, Klage, Rechtssatz, Schriftsatz, Zweifel, Haftungsschuldner, Richtigkeit, KG, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Co KG
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, „Familienasyl“ (bejaht für Ehefrau eines syrischen Flüchtlings), gemeinsame Staatsangehörigkeit i.S.e. „Verfolgungsgemeinschaft“ keine Voraussetzung für Zuerkennung des Familienflüchtlingsschutzes
Duldungsanordnung, Unbefristete Pflicht zur Duldung einer bereits vorhandenen Wasserleitung des Wasserversorgers auf dem eigenen Grundstück zur Versorgung von Dritten (abgelehnt), Anforderungen an die Heilung von Begründungsdefiziten, Anforderungen an die Begründung einer Sofortvollzugsanordnung, Sofortvollzugsinteresse, Grenzen der Selbsthilfe und Besitzwehr gegen rechtswidrige Beanspruchung von Grundeigentum durch Wasserversorger
Beschwerde, Gesellschafterversammlung, Widerklage, Gesellschaft, Gesellschafter, Trennung, Nebenintervention, Feststellung, Klage, Verfahren, Organstellung, Aufsichtsrat, Interesse, Rechtsbeschwerde, rechtliches Interesse, sofortige Beschwerde, sofortigen Beschwerde
zulässiger Spielplatz im Wohngebiet, kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme, keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen und Einsichtmöglichkeiten, Anwendungsvoraussetzungen des § 22 Abs. 1a BImSchG