
Einkaufswagen rammt Pkw
Im vorliegenden Fall wurde der beklagte Einkaufswagennutzer verurteilt, den Schaden am Fahrzeug der Klägerin zu ersetzen.
Das Verkehrsrecht befasst sich mit sämtlichen Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen.
Primär soll es für einen funktionstüchtigen und sicheren Verkehrsfluss sorgen.
Im vorliegenden Fall wurde der beklagte Einkaufswagennutzer verurteilt, den Schaden am Fahrzeug der Klägerin zu ersetzen.
Das Smartphone als Navi zu nutzen ist nicht verboten – es dabei in der Hand zu halten allerdings schon.
Entscheidend ist hierbei, dass der hintere Fahrer genügend Zeit hatte, um auf die Bewegungen des Vordermanns zu reagieren.
Rechtsgrundlage im weiteren Sinn ist die Straßenverkehrsordnung. Doch was des einen Freud, das ist des anderen Leid.