Fahrlehrer dürfen ihre Schüler nicht religiös oder politisch beeinflussen

Ein Fahrlehrer bekam seine Fahrlerererlaubnis nicht zurück, weil er seine Schüler beeinflussen könnte.

Fahrlehrer

Ein aus Afghanistan stammender Fahrlehrer verlor seine Fahrlehrererlaubnis, weil er wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Nach seiner Haft beantragte er die Rückerlangung seiner Fahrlehrererlaubnis. Weil Junge Leute sehr beeinflussbar seien, und damit er sich nicht vor seinen Schülern extremistisch-salafistisch äußern oder sein Gedankengut teilen könnte, wurde sein Antrag abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte, dass nicht das Gericht seine weitere Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung beweisen müsste, sondern der Antragsteller seine Abkehr aus diesem Milieu. Bis dahin dürfe er nicht unterrichten.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2016, AZ 6 L 3816/15

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verdeutlicht die besondere Verantwortung, die mit dem Beruf des Fahrlehrers einhergeht – insbesondere im Hinblick auf den Einfluss auf junge Menschen in der Ausbildungssituation. Fahrlehrer sind nicht nur für die Verkehrserziehung zuständig, sondern nehmen auch eine Vorbildfunktion ein. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass hohe Anforderungen an ihre persönliche Eignung gestellt werden. Die Entscheidung, die Fahrlehrererlaubnis zu verweigern, obwohl keine erneute Straftat vorliegt, basiert auf einer präventiven Gefahrenabwehr. Das Gericht stellte klar, dass es nicht ausreiche, wenn keine aktuellen Beweise für extremistisches Gedankengut vorliegen. Vielmehr trage der Antragsteller die Pflicht, sich glaubhaft und eindeutig von seinen früheren extremistischen Überzeugungen zu distanzieren. Diese Beweislastumkehr dient dem Schutz der Allgemeinheit und insbesondere junger, beeinflussbarer Fahrschüler.

Schutz demokratischer Werte

Die Entscheidung zeigt, wie entschlossen der Staat demokratische Werte schützt und extremistischer Einflussnahme im Alltag entgegentritt. Insbesondere bei sensiblen Tätigkeiten wie der Ausbildung junger Menschen ist ein konsequentes Vorgehen besonders wichtig. Fahrlehrer haben nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine gesellschaftliche Verantwortung gegenüber ihren Fahrschülern.
Wer in der Vergangenheit extremistisches Gedankengut vertreten hat, muss sich eindeutig und glaubhaft davon distanzieren.
Das Gericht machte deutlich, dass nicht der Staat eine fortbestehende Gefahr beweisen muss.
Vielmehr liegt die Beweislast beim Antragsteller, sich vom extremistischen Umfeld sichtbar zu lösen.
Solange diese Abkehr nicht klar erkennbar ist, darf eine Berufsausübung im öffentlichen Raum untersagt werden. Das Urteil unterstreicht den präventiven Schutzanspruch des Staates gegenüber der Gesellschaft. Es zeigt auch, wie stark persönliche Freiheit mit öffentlicher Sicherheit abgewogen werden muss. Gerade bei Tätigkeiten mit Vorbildfunktion ist eine besondere Sorgfalt geboten.
Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie der Rechtsstaat mit schwierigen Abwägungsfragen im Alltag umgeht.

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