Verwaltungsrecht

Revisionszulassung; Satzung zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwanges an die Fernwärmeverordnung

Aktenzeichen  10 BN 1/14, 10 BN 1/14 (10 CN 1/15)

Datum:
18.5.2015
Rechtsgebiet:
Gerichtsart:
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:180515B10BN1.14.0
Normen:
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
§ 16 EEWärmeG
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 10. April 2014, Az: 4 K 180/12, Urteil

Gründe

1
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Der Rechtssache kommt grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Im Revisionsverfahren ist voraussichtlich die von der Antragsgegnerin sinngemäß bezeichnete Rechtsfrage zu klären, ob § 16 EEWärmeG dahin auszulegen ist, dass über die – vom Bundesgesetzgeber angenommene – generelle Eignung der den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechenden Fernwärmeversorgung zum globalen Klimaschutz hinaus die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten einer kommunalen Einrichtung der Fernwärmeversorgung zusätzlich voraussetzt, dass die Einrichtung auch im räumlichen Geltungsbereich der Satzung selbst – insofern also örtlich-konkret – zu einer Verminderung der CO2-Emissionen beiträgt.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen