Aktenzeichen M 12 S 16.31437
Leitsatz
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Asylbewerber mit unbekannter Staatsangehörigkeit, dessen Asylantrag mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 30. Mai 2016 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde; Abschiebungsverbote wurden nicht festgestellt.
Der Antragsteller hat am …. Juni 2016 beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen den Bescheid Klage erhoben und beantragt,
die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt des Tatbestands des Urteils des Gerichts vom 13. Juli 2016 (M 12 K 16.31436) verwiesen.
II.
Der zulässige Antrag ist nicht begründet. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Bescheides bestehen auch in Bezug auf die Zurückweisung des Asylantrags des Antragstellers als offensichtlich unbegründet nicht. Das Gericht verweist zur Begründung auf die Entscheidungsgründe des Urteils vom 13. Juli 2016 (M 12 K 16.31436).