Zivil- und Zivilprozessrecht

10 AZR 733/14

Aktenzeichen  10 AZR 733/14

Datum:
9.12.2015
Gerichtsart:
BAG
Dokumenttyp:
Urteil
ECLI:
ECLI:DE:BAG:2015:091215.U.10AZR733.14.0
Spruchkörper:
10. Senat

Verfahrensgang

vorgehend ArbG Köln, 10. Dezember 2013, Az: 14 Ca 9752/12, Urteilvorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 9. Oktober 2014, Az: 7 Sa 321/14, Urteil

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 – 7 Sa 321/14 – teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Dezember 2013 – 14 Ca 9752/12 – teilweise abgeändert und der Klageantrag auf Erteilung von Abrechnungen abgewiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung zur Zahlung eines Bruttobetrags erfolgt ist und Zinsen erst ab 8. Januar 2013 zu zahlen sind.
4. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger zu 6 % und die Beklagte zu 94 % zu tragen. Die Kosten der Berufung und der Revision haben der Kläger zu 2 % und die Beklagte zu 98 % zu tragen.

1
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
        
    Linck    
        
    W. Reinfelder    
        
    Schlünder    
        
        
        
    Großmann    
        
    Klein    
        
        

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