Zivil- und Zivilprozessrecht

2 StR 495/12, GSSt 2/15

Aktenzeichen  2 StR 495/12, GSSt 2/15

Datum:
9.8.2016
Gerichtsart:
BGH
Dokumenttyp:
Beschluss
ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:090816B2STR495.12.0
Spruchkörper:
2. Strafsenat

Verfahrensgang

vorgehend LG Meiningen, 30. Mai 2012, Az: 110 Js 19545/08 – 1 KLsnachgehend BGH, 2. November 2016, Az: 2 StR 495/12, Vorlagebeschlussnachgehend BGH, 25. Oktober 2017, Az: 2 StR 495/12, Urteil

Tenor

Die Vorlage wird zurückgenommen.
Fischer                      Krehl                      Eschelbach
                  Ott                       Zeng

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