Aktenzeichen 9 AZR 178/20
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Dresden, 24. April 2019, Az: 11 Ca 2389/18, Urteilvorgehend Sächsisches Landesarbeitsgericht, 28. Januar 2020, Az: 3 Sa 251/19, Urteil
Tenor
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Januar 2020 – 3 Sa 251/19 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Nr. 1 des Urteilstenors am Ende wie folgt ergänzt wird: „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
Kiel
Weber
Suckow
Leitner
M. Lücke