Zivil- und Zivilprozessrecht

Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Aktenzeichen  17 C 2950/20

Datum:
13.1.2021
Fundstelle:
BeckRS – 2021, 11398
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Coburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO § 130 a

 

Leitsatz

Tenor

1. Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 29.10.2020 wird verworfen.
2. Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jetzt teilen:

Ähnliche Artikel

Unerwünschte Werbung: Rechte und Schutz

Ganz gleich, ob ein Telefonanbieter Ihnen ein Produkt am Telefon aufschwatzen möchte oder eine Krankenkasse Sie abwerben möchte – nervig können unerwünschte Werbe-Anrufe, -Mails oder -Schreiben schnell werden. Was erlaubt ist und wie Sie dagegen vorgehen können, erfahren Sie hier.
Mehr lesen