Zivil- und Zivilprozessrecht

Zweites Versäumnisurteil- wegen Forderung

Aktenzeichen  2 O 5434/15

Datum:
4.10.2016
Gerichtsart:
LG
Gerichtsort:
Nürnberg-Fürth
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
ZPO ZPO § 345

 

Leitsatz

Tenor

1. Der Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 20.07.2016 wird verworfen.
2. Die Beklagten tragen die weiteren Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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