Markenbeschwerdeverfahren – “Vi.KO (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/WECO” – Insolvenzverwalter nimmt Markenbeschwerdeverfahren auf – Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens – Namensänderung der Markeninhaberin – keine Rechtsnachfolge – zur rechtserhaltenden Benutzung – Erforderliche Zuordnung der getätigten Umsätze zu den eingetragenen Warenbegriffen – unterstellte rechtserhaltender Benutzung – unterstellte Warenidentität und enge -ähnlichkeit – keine schriftbildliche, klangliche und begriffliche Verwechslungsgefahr
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