Zur Anwendung eines Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe – keine Tarifpluralität oder Tarifkonkurrenz im Fall der gleichzeitigen Geltung des TV-V und des TV-N NW
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch der Versicherten auf Überschussbeteiligung durch Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe; Auskunftsanspruch bezüglich der satzungsgemäßen Beteiligung an (fiktiven) Überschüssen
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