(Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit nach § 8 Abs 5 TVöD – Unschädlichkeit von Unterbrechungen in den in § 21 S 1 TVöD genannten Fällen – Fälligkeit)
Zur Anwendung eines Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe – keine Tarifpluralität oder Tarifkonkurrenz im Fall der gleichzeitigen Geltung des TV-V und des TV-N NW
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe nach dem Systemwechsel; Auskunftsanspruch
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