Unzulässige Richtervorlage: Zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anrechnungsregelungen bei Annahmeverzug des Arbeitgebers (§ 615 Abs 2 BGB, § 11 KSchG) mit Art 3 Abs 1 GG – unzureichende Abgrenzung der ungleich behandelten Sachverhalte, Möglichkeit der Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Überspannung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung – hier: schwierige Rechtsfragen im Rahmen eines Zivilverfahrens unter Berücksichtigung von fremden Recht (hier: iranischen Recht) – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung; Markenbeschwerdeverfahren – „Münchner Senf“ – Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe – zur VO (EG) 510/2006 (juris-Abkürzung: EGV 510/2006): ‚Vereinigung’ erfordert Zusammenschluss mehrerer Erzeuger/Verarbeiter des gleichen Lebensmittels – zum Antrag eines einzigen Erzeugers und der Gleichstellung mit einer Vereinigung – zum Tatbestandsmerkmal ‚Ansehen’ – bei fehlender Antragsbefugnis bedarf der Antrag keiner Veröffentlichung;
Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich der Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in elektronischer Form im Streitfall nicht in zulässiger Weise eingelegt