Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung eines PKH-Antrags im Zivilprozess mangels Erfolgsaussichten – hier: Verjährungseintritt nach rechtzeitiger Klageerhebung, aber erheblich verspäteter Bekanntgabe – Obliegenheit des Antragstellers zum Hinweis auf drohenden Verjährungseintritt
Patentbeschwerdeverfahren – Beschwerde gegen nicht unterschriebenen Zurückweisungsbeschluss ist zulässig aber gegenstandslos – ohne Unterschrift ist kein wirksamer Beschluss ergangen