Einstellung bzw. Beförderung eines Zahnarztes zum Oberfeldarzt der Reserve, Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes, fehlende Fachzahnarztweiterbildung, keine rückwirkende Beförderung, keine ausnahmsweise Sprungbeförderung, Untätigkeitsklage
Einstellung bzw. Beförderung eines Zahnarztes zum Oberfeldarzt der Reserve, Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes, fehlende Fachzahnarztweiterbildung, keine rückwirkende Beförderung, keine ausnahmsweise Sprungbeförderung, Untätigkeitsklage
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH für asylrechtliche Aufstockungsklage trotz ungeklärter entscheidungserheblicher Rechtsfrage sowie mangelnde Differenzierung im Entscheidungsmaßstab zwischen PKH- und Hauptsacheentscheidung verletzen jeweils den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG) – Berücksichtigung von Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten nach Bewilligungsreife des PKH-Antrags zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden unzulässig – Gegenstandswertfestsetzung