Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Daimler-Diesel-Fahrzeugs (hier: Mercedes Benz C 220d T-Modell)
(Vorteilsausgleichung im Rahmen des Schadensersatzanspruchs wegen Abgasmanipulation: Tatrichterliches Schätzungsermessen hinsichtlich der Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs)