Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung des Nichteinsatzes einer mitgeführten Waffe im Rahmen des Strafrahmens und der Strafzumessung
Einziehungsanordnung im Strafverfahren: Abgrenzung der Abschöpfung des Erlangten beim Täter von der Dritteinziehung; Bedeutung der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Täters