Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Vorliegen einer „beischlafähnlichen Handlung“ durch Eindringen mit dem Daumen oder einem Finger in den Mund eines Kindes
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung im Verfahren wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen und Umfang der Einziehung bei Teileinstellung einzelner Taten