Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!
Abschluss einer Rentenversicherung nach dem Policenmodell: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerspruchsrechts wegen Falschangaben über die Zugehörigkeit des Versicherers zu einem Sicherungsfonds in der Verbraucherinformation