Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – „NOR DER NEY“ – die Beantwortung der Frage, ob Anordnungen von Buchstaben oder Buchstabenkombination die Schutzvoraussetzungen erfüllen, ist von grundsätzlicher Bedeutung – Präsidentin des DPMA wird der Beitritt zum Verfahren anheimgegeben – zur Auffassung des Senats
Ablehnung des Erlasses einer eA: Subsidiaritätsgrundsatz verlangt Einlegung der Verzögerungsrüge (§ 198 Abs 3 GVG) vor Anrufung des BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer – Tätigwerden bzw antragsgemäße Entscheidung der Fachgerichte kein tauglicher Gegenstand einer eA