teilweise Unzulässigkeit der Klage, Erledigung, keine prozessuale Reaktion, Anordnung der Vorlage des Aufenthaltstitels, nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Abschiebungsandrohung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, freiwillige Ausreise
Nigeria, erfolgloser Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens, keine relevante Änderung von Sach- und Rechtslage, Abschiebungsverbote (verneint)
Drittstaatenbescheid, anerkannt Schutzberechtigter in Polen, keine Verletzung von Art. 3 EMRK, Art. 4 GrCh in Polen, auch unter Berücksichtigung des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine, unterstützungsfähiger Onkel in Polen, entgegenstehende Aussagen nicht glaubhaft, bedingter Beweisantrag zur Einholung von Auskünften/Sachverständigengutachten – hier abgelehnt
Dublin-Verfahren, Slowakische Republik, Unzulässigkeitsentscheidung rechtmäßig, kein Verstoß gegen Art. 3 EMRK, Art. 4 GRCh in der Slowakischen, Republik, auch nicht unter Berücksichtigung des Flüchtlingszustroms aus der Ukraine, Abschiebungsanordnung rechtswidrig, da wegen fehlender Aufnahmebereitschaft der Slowakischen, Republik nicht i.S.d. § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG feststeht, dass die Abschiebung durchgeführt werden kann, infolgedessen Rechtswidrigkeit auch des Einreise- und Aufenthaltsverbotes
Aserbaidschanischer Asylkläger, Mutter armenischer Volkszugehörigkeit,, Widerruf der Flüchtlingsanerkennung wegen Jugendstrafe,, Gleichsetzen von, Prüfungsumfang des Gerichts bei Widerrufsbescheiden,, Widerrufsentscheidung des Bundesamtes im Ermessen nach bereits sachlich geprüftem und verneintem Widerruf und förmlicher Mitteilung an die Ausländerbehörde (Negativmitteilung),, Ersetzen des dem Bundesamt eingeräumten Ermessens seitens des Gerichts unzulässig.