Stattgebender Kammerbeschluss: Vereinbarkeit des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog. “Policenmodell” (§ 5a Abs 1 S 1 VVG aF) mit Unionsrecht als Frage von grundsätzlicher Bedeutung (hier: gem § 522 Abs 2 S 1 Nr 2 ZPO aF) – Berufungszurückweisung gem § 522 ZPO aF trotz grundsätzlicher Bedeutung verletzt Anspruch des Betroffenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines letztinstanzlichen berufsgerichtlichen Urteils gem § 60 Abs 3 HeilBerG NW unter Namensnennung des Verurteilten – zudem keine Verletzung des Bestimmtheitsgebots des Art 103 Abs 2 GG
Selbstablehnung eines Richters im Verfahren “Kopftuchverbot im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen” – Kein Ausschluss vom Richteramt gem § 18 Abs 1 BVerfGG bei passiver Zitierung im Ausgangsverfahren sowie bei Mitwirkung als Hochschullehrer in Gesetzgebungsverfahren – jedoch Besorgnis der Befangenheit gem § 19 Abs 1 BVerfGG
Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens: Klageerhebung während des laufenden Ausgangsverfahrens und Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Entschädigung immaterieller Nachteile
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter Abzugssteuern, wenn der Vergütungsschuldner vom Vergütungsgläubiger nicht mehr die Erstattung oder Abtretung des Erstattungsanspruchs verlangen kann (§§ 50a, 50d EStG 2002) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Freihaltung dreier im Konkurrentenstreitverfahren streitbefangener Beförderungsstellen – Endgültige Vereitelung der Ansprüche des Antragstellers überwiegt im Rahmen der Folgenabwägung die mit einer verzögerten Stellenbesetzung verbundenen Nachteile
Ablehnung von Prozesskostenhilfe für getrennte Gerichtsverfahren wegen Mutwilligkeit: Möglichkeit der Geltendmachung einer Mehrzahl von Ansprüchen in einer Klage