Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte – ua keine Bedeutung für Parallelverfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens ua für Parallelverfahren – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um ein Drittel
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im finanzgerichtlichen Verfahren – keine Bindung der obersten Bundesgerichte an Zweifel eines Instanzgerichts bzgl der Verfassungsmäßigkeit einer einschlägigen Norm, auch wenn diese im Wege eines Normenkontrollantrags (Art 100 Abs 1 GG) geäußert wurden – hier: Zweifel des FG Hamburg bzgl der Verfassungsmäßigkeit des § 8 Nr 1 GewStG verpflichten BFH nicht zur Aussetzung der Vollziehung gem § 69 Abs 2 S 2 FGO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Anhörung eines medizinischen Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren bei Suizidgefahr des Schuldners – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Entscheidung schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfragen im PKH-Verfahren sowie durch unzulässige Beweisantizipation – Zur Erforderlichkeit hinreichender Sprachkenntnisse für die Erfolgsaussichten einer Organübertragung (Compliance) gem den Richtlinien der Bundesärztekammer für Organtransplantationen – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Grundrechtsverletzung durch Verneinen der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage unter Verkennung der Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Klärung entscheidungserheblicher Fragen – Gegenstandswertfestsetzung