Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von Tatsachen, zu denen sich der Betroffene nicht äußern konnte – keine Vermutung des Zugangs bei formloser Versendung gerichtlicher Dokumente
Nichtannahmebeschluss: Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht bei Vorliegen “gewichtiger pädagogischer Gründe” (hier: gem § 66 SchulG HE 2005) – Unzulässigkeit der Urteilsverfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung – zudem in der Sache keine Grundrechtsverletzung feststellbar
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ungerechtfertigte Verneinung der grundsätzlichen Bedeutung einer Zivilsache verletzt Justizgewährungsanspruch der betroffenen Prozesspartei (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: Klärungsbedürftigkeit der Frage, ob § 312b BGB auf Maklerverträge anwendbar ist – Gegenstandswertfestsetzung
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um die Hälfte – ua keine Bedeutung für Parallelverfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Zur objektiven Bedeutung eines Verfahrens ua für Parallelverfahren – hier: Minderung des subjektiven Wertes wegen geringerer objektiver Bedeutung um ein Drittel
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im finanzgerichtlichen Verfahren – keine Bindung der obersten Bundesgerichte an Zweifel eines Instanzgerichts bzgl der Verfassungsmäßigkeit einer einschlägigen Norm, auch wenn diese im Wege eines Normenkontrollantrags (Art 100 Abs 1 GG) geäußert wurden – hier: Zweifel des FG Hamburg bzgl der Verfassungsmäßigkeit des § 8 Nr 1 GewStG verpflichten BFH nicht zur Aussetzung der Vollziehung gem § 69 Abs 2 S 2 FGO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Anhörung eines medizinischen Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren bei Suizidgefahr des Schuldners – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro