(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.01.2022 VI R 34/19 – Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter Eizellen)
Volljährig gewordener armenischer Asylbewerber, Einreise als Minderjähriger im Familienverband aus wirtschaftlichen und medizinischen Gründen, Schwerstbehinderung (infantile Cerebralparese u.a.), Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Abschiebungsverbote, Zugang zu medizinischer Versorgung und zu Ganztagespflegeeinrichtungen in Armenien, Lebensunterhaltssicherung in Armenien, Hilfsmittelversorgung bei Behinderung dient nicht der Abwendung erheblicher Gesundheitsgefahren, Rückkehrprognose
Nigeria, erfolgloser Antrag auf Wiederaufgreifen eines rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens, keine relevante Änderung von Sach- und Rechtslage, Abschiebungsverbote (verneint)