Zum Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm bei vorsätzlicher Übererklärung unter dem Regelungsregime des Art. 53 Abs. 1 EGV 796/2004
Zahlung der gegen einen Gesellschafter im Steuerstrafverfahren festgesetzten Auflage durch eine GbR – Kein Betriebsausgabenabzug bei der Personengesellschaft