(Strafzumessung und Maßregelanordnung: Feststellung der schuldangemessenen Strafe im Einzelfall; Berücksichtigung individualpräventiver Gründe im Rahmen der Strafmilderung; Individualpräventionen durch Anordnung von Maßregeln; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Handeltreiben mit einer im Grenzbereich zur nicht geringen Menge liegenden Menge an Amphetamin; Eigenkonsum als Strafschärfungsgrund
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafbarkeit eines Wohnungsinhabers bei Duldung der Aufbereitung und des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung