Flüchtlingsrecht – Bedrohung durch Dritte nicht ausreichend für einen Asylfolgeantrag nach § 71 AsylG – keine Verfolgung wegen asylrechtlicher Merkmale
Beschwerdeberechtigung in einer Betreuungssache: Beteiligung eines Elternteils durch konkludente Hinzuziehung zum Verfahren bei dessen Anwesenheit bei der Betroffenenanhörung