Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch Verurteilung wg Beleidigung (§ 185 StGB) ohne kontextspezifische Abwägung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht einerseits und Meinungsfreiheit andererseits – hier: herabsetzende Äußerung gegenüber einem Bundespolizeibeamten anlässlich einer Einreisekontrolle – Gegenstandswertfestsetzung
Unterbringung: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Bekanntgabe des maßgeblichen Gutachtens mit der Folge einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung
Betreuungsverfahren: Nicht rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor der Anhörung des Betroffenen; Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Verfahrenspflegerbestellung