Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und Bemessung einer Jugendstrafe: Reifebeurteilung des Angeklagten; Feststellungen zu schädlichen Neigungen; Beurteilung der Schuldschwere
Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Absehen von der Maßregelanordnung wegen fehlenden Therapiewillens des Betroffenen; Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Entziehungskur bei einem Ausländer mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen