(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.07.2018 IV R 14/16 – Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG)
Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags im Altfall: Mehrere Darlehensnehmer als Mitgläubiger bereicherungsrechtlicher Ansprüche wegen nach dem Widerruf erbrachter weiterer Leistungen; EG-Richtlinie als sekundärrechtliche Öffnungsklausel für Schutzverstärkungen des nationalen Rechts