Anforderungen an die Urteilsgründe bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer früheren Verurteilung; Berücksichtigung des Grenzwertes des Gesamtstrafübels
Anreizregulierung im vereinfachten Verfahren: Ermittlung des Ausgangsniveaus zur Bestimmung der Erlösobergrenzen unter Berücksichtigung von Plankosten; Einbeziehung der Kosten für die Nutzung vorgelagerte Netze in die periodenübergreifende Saldierung – Stadtwerke Freudenstadt