(Sozialgerichtliches Verfahren – absoluter Revisionsgrund – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter – fehlerhafte Besetzung der Richterbank – offensichtlich rechtswidriger Übertragungsbeschluss gem § 153 Abs 5 SGG – Entscheidung ohne ehrenamtliche Richter – keine wirksame Aufhebung durch Berichtigungsbeschluss – mangelnde Übertragungskompetenz – Zustellung nach der Entscheidung in der Sache)
(Berichtigung gem. § 107 Abs. 1 FGO – Rechtmittelfrist mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses – Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung)
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten – Aufhebung und Zurückverweisung – Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht