Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verletzung der prozessualen Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer äußerungsrechtlichen Sache ohne Anhörung der Gegenseite
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch rechtsfehlerhaftes Absehen des AG von Entscheidung über Adhäsionsanträge – Subsidiaritätsgrundsatz gebietet insofern nicht die Beschreitung des Zivilrechtswegs – keine eigenständige Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer Stellungnahmefrist – allerdings Heilung des Gehörsverstoßes im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren
Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung