(Keine Minderung des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das privat veranlasste Versprechen, künftige Veräußerungserlöse teilweise der Ehefrau zuzuwenden)
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind – Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen
(Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflicht, Auskunftsersuchen an Dritte – Verwertungsverbot – Tatsachen i.S. von § 173 Abs 1 Nr. 1 AO )