(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.1.2017 IV R 10/14 – Klagebefugnis gegen einen negativen Feststellungsbescheid – Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft – Wesen der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG – Wertpapiere verbriefen unkörperliches Recht – Steuerumgehung)
Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung liegen vor, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich für seine Probleme auf dem Arbeitsmarkt waren