Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs: Haftung einer juristischen Person aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung; sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zur Kenntnis des Vorstands
Keine Haftung der Porsche AG für eventuelle unzulässige Abschalteinrichtungen in von Audi geliefertem Dieselmotor (hier: Porsche Macan S Diesel V6 TDI EU6)