(Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das eigene Aufwendungen geleistet worden waren – Typisierte Verteilung von Aufwendungen – Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen – Anwendung des § 20 UmwStG 1977)
(Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO – Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit – Reichweite eines Vorläufigkeitsvermerks – Rechtmäßigkeit eines Bescheids)