Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht hinreichend bestimmten Gebührenrahmen für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Nummer 4.1.1.1 der Anlage zu § 2 Absatz 1 der Landesverordnung über Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (Besonderes Gebührenverzeichnis; juris: UmwMinGebV RP 2006) mit Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG unvereinbar – Neuregelung bis 31.12.2018 geboten – Gegenstandswertfestsetzung
Beseitigungsanordnung, Errichtung eines Gebäudes mit Aufenthaltsqualität anstelle einer genehmigten unterkellerten Doppelgarage mit aufgesetztem Satteldach, Ermessen, Gleichbehandlungsgrundsatz
Unterbringungsverfahren: Gewährung des rechtlichen Gehörs durch Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens zur Notwendigkeit der Unterbringung an den Betroffenen bzw. seinen Verfahrenspfleger