Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Sperrung der Telefonnummern von Behörden und Gerichten in einer JVA – Versagung von Rechtsschutz verletzt betroffenen Häftling in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 GG
Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit: Anhängigkeit eines Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof und Anhängigkeit einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht