Grenzüberschreitende Insolvenz: Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft mit Auslandssitz bei Einstellung des Geschäftsbetriebs
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von der Änderung des Instanzenzugs; Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch das Gericht