Armenien, Folgeantrag, Verpflichtungsklage auf Feststellung von Abschiebungsverboten, Bezugnahme auf Bescheidsgründe, Kläger in Haft bei unbekannter JVA, trotz Aufforderung keine Angabe einer ladungsfähigen Anschrift, keine Ausnahme vom Erfordernis einer ladungsfähigen Anschrift
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht dargelegt
Rechtsweg – GmbH-Geschäftsführer – keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses im Bestellungsverfahren nach § 57 ZPO für das anschließende Hauptverfahren