Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Art und Weise der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Radiosenders im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens – unzureichende Abwägung des erheblich beeinträchtigten Grundrechts gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse bei geringer Schwere der aufzuklärenden Tat – Grundflächenskizzen und Ablichtung der Redaktionsräume für Durchsuchungszweck nicht relevant
Keine Versicherungsteuerpflicht bei entgeltlicher Haftungsfreistellung des Leasingnehmers durch Leasinggeber – Zivilrechtliche Risikoverteilung im Hinblick auf Substanzbeeinträchtigungen des Leasingguts – Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer