(Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen – selbstständiger Taxiunternehmer – Anmeldung der Fahrer zur Sozialversicherung und Beitragsentrichtung zur Vortäuschung einer abhängigen Beschäftigung – öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch – Fehlen eines Rechtsgrundes für die geleistete Beitragszahlung – keine Anwendbarkeit des Rechtsgedankens des § 814 BGB – keine Zuständigkeit der Einzugsstelle für Erstattung von Beiträgen zur Pflegeversicherung)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung – Zurückweisung eines mangels tauglicher Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Berücksichtigung eines Verlusts aus der Veräußerung von unentgeltlich erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen – Zuwendung des Kapitalgesellschaftsanteils an einen Freund – Gestaltungsmissbrauch – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 5.7.2017 als NV-Entscheidung abrufbar.
(Gewinnfeststellung – kein Übergang der Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 FGO auf den Gesamtrechtsnachfolger der liquidationslos vollbeendeten Personengesellschaft)