Hauptverhandlung in Strafsachen: Verletzung des Rechts auf konfrontative Befragung bei Weigerung des Mitangeklagten hinsichtlich der Beantwortung von Fragen des Angeklagten oder seines Verteidigers
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil – hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen für das Buch „Besser die Wahrheit“ – Gegenstandswertfestsetzung