Kein Anspruch auf Vorläufige Leistungsgewährung gemäß § 41a Abs. 7 SGB II wenn die für die Bescheidung des Anspruchs erhebliche Rechtsfrage nicht tatsächlich beim BVerfG, EuGH bzw. BSG Anhängig ist.
Zur Bestimmung der Höhe der laufenden Geldleistung einer Tagespflegeperson sowie zu Kündigungsfristen und zum Zuzahlungsverbot in einer Tagespflegevereinbarung
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