Streitigkeit über Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss: Sachliche Zuständigkeit; Vertretung im Gläubigerausschuss, wenn über das Vermögen einer GmbH, die Mitglied in einem Gläubigerausschuss eines anderen Insolvenzverfahrens ist, das Insolvenzverfahren eröffnet wird
Insolvenz des Mieters eines unbeweglichen Gegenstands: Zeitanteilige Aufteilung der Mietforderungen für den Monat der Eröffnung des Insolvenzverfahrens