Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Auslegung von Prozessanträgen – hier: verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Handhabung von Rechtsschutzanträgen eines Strafgefangenen – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) durch Unterbringung in einem Einzelhaftraum ohne Sichtschutzabtrennung der Toilette – allerdings Anspruch auf besondere Rücksichtnahme durch Bedienstete der JVA