Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Auslegung von Prozessanträgen – hier: verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Handhabung von Rechtsschutzanträgen eines Strafgefangenen – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung